Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Neulewin beschließt, den Abschluss eines
Gestattungsvertrages mit dem Förderverein FFw Neulewin zur Errichtung eines
Carports auf dem kommunalen Flurstücks 117, Flur 103 in der Gemarkung Neulewin.
Nach
Fertigstellung des Carports übernimmt die Gemeinde den Carport und stellt
diesen zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung.
Einreicher: Anette Baranski
Produkt: Allgem. Grundvermögen
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeinde
Neulewin beabsichtigt den Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem
Förderverein FFw Neulewin zur Errichtung eines Carports auf dem kommunalen
Flurstück 117, Flur 103, Gemarkung Neulewin. Der Förderverein FFw Neulewin
erklärt sich bereit, ein Carport auf eigene Kosten zu errichten und diesen dann
der Gemeinde zur öffentlichen Nutzung zu übergeben.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Entwurf
Gestattungsvertrag
Lageskizze und
Pläne