Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen
Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen.
- Die Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung
eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Abwägungsergebnis zu
informieren.
- Die 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, OT
Neulietzegöricke für den bewohnten Gemeindeteil Ferdinandshof wird in der
vorliegenden Fassung mit Stand vom März 2024 als Satzung beschlossen. Die
Begründung einschließlich der Planzeichnung werden gebilligt.
- Die 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, OT
Neulietzegöricke für den bewohnten Gemeindeteil Ferdinandshof ist
auszufertigen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Reik
Scharmach
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeindevertretung Neulewin hat auf Ihrer
Sitzung am 06.12.2023 den Entwurf der o.g. Außenbereichssatzung befürwortet und
die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf lag in der Zeit vom
12.02.2024 bis zum 19.03.2024 öffentlich aus. Während der öffentlichen
Auslegung sind von Bürgern keine Hinweise und Bedenken zum Satzungsentwurf
eingegangen. Die Bedenken und Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden
in der beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden
geprüft und sind entsprechend den jeweiligen Empfehlungen durch die
Gemeindevertretung zu behandeln. Auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen zum
Entwurf wird von Seiten des Amtes keine erneute Auslegung und Trägerbeteiligung
empfohlen. Nach der Beschlussfassung erfolgen die Ausfertigung des
Satzungsdokumentes und die Bekanntmachung zur Satzung im Amtsblatt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: