Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, OT Neulietzegöricke für den bewohnten Gemeindeteil Ferdinandshof (Abwägungs- und Satzungsbeschluss)
Vorlage
S-BOA/437/24-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen.
  2. Die Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Abwägungsergebnis zu informieren.
  3. Die 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, OT Neulietzegöricke für den bewohnten Gemeindeteil Ferdinandshof wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom März 2024 als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich der Planzeichnung werden gebilligt.
  4. Die 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, OT Neulietzegöricke für den bewohnten Gemeindeteil Ferdinandshof ist auszufertigen.

 

Produkt:        Entwicklungskonzepte

Einreicher:    Reik Scharmach

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Gemeindevertretung Neulewin hat auf Ihrer Sitzung am 06.12.2023 den Entwurf der o.g. Außenbereichssatzung befürwortet und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf lag in der Zeit vom 12.02.2024 bis zum 19.03.2024 öffentlich aus. Während der öffentlichen Auslegung sind von Bürgern keine Hinweise und Bedenken zum Satzungsentwurf eingegangen. Die Bedenken und Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden in der beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft und sind entsprechend den jeweiligen Empfehlungen durch die Gemeindevertretung zu behandeln. Auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf wird von Seiten des Amtes keine erneute Auslegung und Trägerbeteiligung empfohlen. Nach der Beschlussfassung erfolgen die Ausfertigung des Satzungsdokumentes und die Bekanntmachung zur Satzung im Amtsblatt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: