Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Wahlverfahren der Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ des ehrenamtlichen Bürgermeisters
Vorlage
S-BOA/438/24-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt folgendes Wahlverfahren für die Wahl zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde:

 

1.    Um sämtlichen wählbaren Personen die anstehende Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ des ehrenamtlichen Bürgermeisters zur Kenntnis zu geben, wird die Zeit und der Ort der entsprechenden Wahlsitzung unverzüglich nach dieser Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Neulewin auf den Internetseiten der Amtsverwaltung und in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Neulewin bekanntgemacht.

 

2.    Die Bekanntmachung soll mindestens folgende Punkte enthalten:

 

-       Aufforderung zur schriftlichen Interessensbekundung als Bürgermeisterkandidat gegenüber dem Wahlleiter des Amtes Barnim-Oderbruch unter Beifügung eines Nachweises der Wählbarkeit

-       auf dem Umschlag soll der vollständige Name und Adresse sowie der Vermerk „Bürgermeisterwahl - nicht öffnen“ vorhanden sein

-       Zeitpunkt zur Abgabe der Interessensbekundung sollte der 03.06.2024 sein

-       Interessenbekundungen können noch bis unmittelbar vor der Wahl abgegeben werden

-       Hinweis auf die Wählbarkeitsvoraussetzung nach § 11 BbgKWahlG

-       Hinweis, dass die Wahl nach § 40 BbgKVerf stattfindet.

 

3.    Zwischen der zuvor genannten Bekanntmachung und der Wahlsitzung der Gemeindevertretung sollen mindestens drei Wochen liegen. Die Gemeindevertretung legt deshalb als Termin für die öffentliche Sitzung an dem die Wahlhandlung stattfinden soll, den 19.06.2024 ab 19.00 Uhr fest.

 

4.    Zulässige Kandidaten zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ zum ehrenamtlichen Bürgermeister sind sämtliche nach § 11 BbgKWahlG am Wahltag wählbaren Personen. Der Interessensbekundung sollte daher ein Nachweis der Wählbarkeit beigefügt werden. Eine weitere Ausgestaltung der Erklärung ist rechtlich nicht geboten und sieht die Gemeindevertretung nicht vor.

 

5.    Die Interessensbekundung sollte der Kandidat bis zum 03.06.2024 beim Amt Barnim-Oderbruch abgegeben haben.

 

6.    Der an Lebensjahren älteste Gemeindevertreter der Gemeinde Neulewin und der Wahlleiter des Amtes Barnim-Oderbruch prüfen vor der Wahlsitzung die Wählbarkeitsvoraussetzungen und teilen der Gemeindevertretung das Ergebnis mit.

 

7.    Den Bewerbern wird vor der Wahlhandlung die Gelegenheit zur Vorstellung gegeben.

 

8.    Die Wahl erfolgt nach § 40 BbgKVerf. Jeder Bewerber, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, ist auf dem Stimmzettel aufzunehmen. Die Stimmzettel werden in alphabetischer Reihenfolge erstellt.

 

 

Produkt:              12100 Wahlen und Statistik

Einreicher:         Herr Abromeit

 

Sachverhalt und Begründung:

Gemäß § 72 Abs. 5 BbgKWahlG wählt die Gemeindevertretung eine ehrenamtliche Bürgermeisterin/ einen ehrenamtlichen Bürgermeister, wenn kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. Bis zum 04.04.2024, 12:00 Uhr wurde für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neulewin kein Wahlvorschlag eingereicht.

 

Das Wahlverfahren durch die Gemeindevertretung ist nicht näher im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz geregelt. Daher findet für die Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters § 40 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Anwendung, da eine einzelne Person zu wählen ist.

 

Obwohl bei der Ausgestaltung des der Wahl vorangehenden Verfahrens ein Gestaltungsspielraum besteht, wird empfohlen, dass Prozedere zur Wahrung allgemeiner rechtsstaatlicher Grundsätze und weitest gehender Transparenz mit diesem Beschluss festzulegen. Da jeder passiv Wahlberechtigte nach § 65 Abs. 1 BbgKWahlG die Möglichkeit hat, sich auf dieses Amt zu bewerben, sollte eine entsprechende öffentliche Information stattfinden. Interessierte sollten ihre Wählbarkeit nach § 11 BbgKWahlG nachweisen. Der an Lebensjahren älteste Gemeindevertreter und der Wahlleiter prüfen unabhängig davon im Vorfeld die Wählbarkeit der Bewerber.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: keine