Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neulewin
Vorlage
S-BOA/443/24-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt:

1.      Der Planvorentwurf der 3. Änderung des FNP der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin, wird in der vorliegenden Fassung vom März 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht als Anlage wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.      Der Vorentwurf der 3. Änderung des FNP der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin, mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sind nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des FNP unberücksichtigt bleiben können.

3.      Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planvorentwurf, dem Begründungsvorentwurf und dem Vorentwurf des Umweltberichtes einzuholen.

4.      Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Produkt:        Entwicklungskonzepte

Einreicher:    Reik Scharmach

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Neulewin hat am 08.02.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin, gefasst. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind der Vorentwurf der 3. Änderung des FNP einschließlich der Begründung mit Umweltbericht als Anlage öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des FNP unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 1 BauGB - öffentliche Auslegung

§ 4 Abs. 1 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Vorentwurf der 3. Änderung des FNP der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin, vom März 2024:

1. Planzeichnung, 2. Begründung, 3. Umweltbericht