Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt:
1.
Der Planvorentwurf der 3. Änderung des FNP der Gemeinde Neulewin, OT
Neulewin, wird in der vorliegenden Fassung vom März 2024 beschlossen. Der
Vorentwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht als Anlage wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der Vorentwurf der 3. Änderung des FNP der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin,
mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sind nach § 3 Abs. 1 BauGB
öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3.
Änderung des FNP unberücksichtigt bleiben können.
3.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zum Planvorentwurf, dem Begründungsvorentwurf und dem Vorentwurf
des Umweltberichtes einzuholen.
4.
Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist
durchzuführen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Reik
Scharmach
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Neulewin hat am 08.02.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin, gefasst. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind der Vorentwurf der 3. Änderung des FNP einschließlich der Begründung mit Umweltbericht als Anlage öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des FNP unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 1 BauGB - öffentliche Auslegung
§ 4 Abs. 1 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonst.
Träger öffentlicher Belange
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Vorentwurf der 3. Änderung des FNP der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin, vom März 2024:
1. Planzeichnung, 2. Begründung, 3. Umweltbericht