Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Rüsterwerder" der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin
Vorlage
S-BOA/444/24-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt:

  1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “ „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Rüsterwerder“ Gemeinde Neulewin, OT Neulewin, wird in der vorliegenden Fassung vom März 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und der Vorhaben- und Erschließungsplan als Anlage wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Rüsterwerder“ Gemeinde Neulewin, OT Neulewin, mit der Begründung dem Umweltbericht und dem Vorhaben- und Erschließungsplan sind nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  3. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie den Vorentwürfen der Begründung, des Umweltberichtes und des Vorhaben- und Erschließungsplans einzuholen.
  4. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Produkt:        Entwicklungskonzepte

Einreicher:    Reik Scharmach

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Neulewin hat am 08.02.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Rüsterwerder“ Gemeinde Neulewin, OT Neulewin, gefasst. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der Vorhaben- und Erschließungsplan als Anlage öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planvorentwurf und der Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 1 BauGB - öffentliche Auslegung

§ 4 Abs. 1 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Rüsterwerder“ Gemeinde Neulewin, OT Neulewin, vom März 2024:

1. Planzeichnung, 2. Begründung, 3. Umweltbericht, 4. Vorhaben- und Erschließungsplan