Beschlussempfehlung:
- Der Beschlusses S-BOA/059/22-Pr vom
25.07.2022 ist aufzuheben.
- Die Erarbeitung einer möglichen
Gestaltungssatzung ist einzustellen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Es liegt ein Antrag der Fraktion “Bürger für Bürger” vom 22.04.2024 vor, der die Beendigung der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung anregt.
Der Antragstext liegt als Anlage bei.
Die Amtsverwaltung weist darauf hin, dass erbrachte Leistungen des beauftragten Planungsbüros vergütet werden müssen. Voraussichtlich werden keine Fördermittel ausgereicht, wenn die Gestaltungssatzung nicht zum Abschluss gebracht wird, sodass alle Kosten zu vollständig Lasten der Gemeinde fallen.
Die Amtsverwaltung weist weiterhin darauf hin, das der Beschluss S-BOA/059/22-Pr vom 25.07.2022 schon umgesetzt wurde, da die Fördermittel beantragt und bewilligt sowie die Maßnahme in den Haushaltsplan aufgenommen wurden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: Antrag vom 22.04.2024