Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Oderaue wählt bis zum Ende der
Legislaturperiode der Gemeindevertretung
Herrn/Frau
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zum/zur Ortsbürgermeister/in für den Ortsteil
Neurüdnitz der Gemeinde Oderaue.
Sachverhalt und Begründung:
Die Direktwahl für den Ortsbürgermeister des Ortsteiles
Neurüdnitz der Gemeinde Oderaue war für den 08.01.2006 festgesetzt. Da bis zum
38. Tag vor der Wahl, den 01.12.2005, kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht
wurde, wurde die Wahl durch mich als Wahlleiterin abgesagt.
In Analogieanwendung des § 82 a Abs. 2 i. V. m. § 40
Brandenburgische Kommunalwahlverordnung ist der/die Ortsbürgermeister/in
nunmehr durch die Gemeindevertretung aus den Reihen der Bürger des Ortsteils zu
wählen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
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Anlagen:
keine