Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt
die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben des
Amtes im Bereich der Erhaltung und der Pflege des kommunalen Baumbestandes mit
dem Amt Falkenberg-Höhe.
Die Vereinbarung ist untrennbarer Bestandteil dieses
Beschlusses.
Gleichzeitig wird der Beschluss des Amtsausschusses
Nr.: 03/05-AA aufgehoben.
Sachverhalt und Begründung:
Bereits in der Sitzung am 29.03.05 wurde durch den
Amtsausschuss eine diesbezügliche Vereinbarung beschlossen. Aufgrund der
Tatsache, dass die Stadt Wriezen der Vereinbarung nicht beitritt und seitens
der Kommunalaufsicht verschiedene Hinweise gegeben wurden, musste diese
überarbeitet werden und der Beschluss vom 29.03.05 aufgehoben werden.
Darin verpflichtet sich das Amt Barnim-Oderbruch, einen
Mitarbeiter für die in der Vereinbarung genannten Aufgaben einzustellen und
diese Aufgaben für das Amt Falkenberg-Höhe mit zu erledigen.
Die öffentlich rechtliche Vereinbarung wird für eine
unbefristete Laufzeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt dabei ein Jahr
zum Ende des laufenden Haushaltsjahres.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
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Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung
von Aufgaben des Amtes im Bereich der Erhaltung und Pflege des kommunalen
Baumbestandes