Sitzung: 03.05.2021 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/823/21-Bl
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:
1. Für das
Gebiet an der Dornbuschmühle soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12
BauGB mit der Bezeichnung:
Dornbuschmühle
aufgestellt
werden.
In
der als Anlage dargestellten Gebiet, ist die Ausweisung von Mischgebieten,
einer Sondergebietsfläche für Photovoltaik und Grün- und Verkehrsflächen
vorgesehen. Die Erschließung erfolgt ausgehend der Straße An der Dornbuschmühle
und Friedrichslust.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Bliesdorf, Flur 3 auf den Flurstücken 45/3
teilw., 144, 146 und 195.
2. Die
Vorhabenträgerin ist die Rosenthal Haus & Hof UG (haftungsbeschränkt) mit
Sitz, An der Dornbuschmühle 9 in 16269 Bliesdorf.
3. Es werden
folgende Planungsziele angestrebt:
·
Ausweisung einer Fläche für ein Mischgebiet gemäß
§6 BauNVO.
·
Ausweisung einer Sondergebietsfläche für
Photovoltaik gemäß §11 BauNVO.
4. Es soll die
frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt
werden (§ 3 Abs. 1 BauGB).
5. Der Beschluss
ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).