Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:

 

1. Für das Gebiet an der Dornbuschmühle soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12 BauGB mit der Bezeichnung:

 

Dornbuschmühle

 

aufgestellt werden.

 

In der als Anlage dargestellten Gebiet, ist die Ausweisung von Mischgebieten, einer Sondergebietsfläche für Photovoltaik und Grün- und Verkehrsflächen vorgesehen. Die Erschließung erfolgt ausgehend der Straße An der Dornbuschmühle und Friedrichslust.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Bliesdorf, Flur 3 auf den Flurstücken 45/3 teilw., 144, 146 und 195.

 

2. Die Vorhabenträgerin ist die Rosenthal Haus & Hof UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz, An der Dornbuschmühle 9 in 16269 Bliesdorf.

 

3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Ausweisung einer Fläche für ein Mischgebiet gemäß §6 BauNVO.

·         Ausweisung einer Sondergebietsfläche für Photovoltaik gemäß §11 BauNVO.

 

4. Es soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden (§ 3 Abs. 1 BauGB).

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).