Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin
Vorlage
S-BOA/774/21-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschliesst:

 

1.            Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger                           öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit                                              gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung                                         entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen                                 (Anlage) beschlossen.

 

 2.           Die Öffentlichkeit sowie die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange    und Privatpersonen, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme     abgegeben haben, sind über das Ergebnis zu informieren.

 

3.            Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde           Neulewin für den Ortsteil Neulewin, wird in der vorliegenden Fassung mit               Stand: Januar 2021 als Satzung beschlossen.

                Die Begründung und die Planzeichnung werden gebilligt.

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Roland Bittner

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss vom 07.10.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Neulewin befürwortet und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden wurde durchgeführt.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägunstabellen behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen:

Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor.

Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999). Die Gemeinde hat es in der "Hand" welchen Abwägungsmodus sie wählt.

 

Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Tabellarische Übersicht der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neulewin OT Neulewin