Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschliesst:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend
den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (Anlage) beschlossen.
2. Die
Öffentlichkeit sowie die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die im Rahmen der
Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben
haben, sind über das Ergebnis zu informieren.
3. Die 1. Änderung der Klarstellungs-
und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neulewin
für den Ortsteil Neulewin, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand: Januar 2021 als Satzung
beschlossen.
Die Begründung und die Planzeichnung werden gebilligt.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Roland
Bittner
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss vom
07.10.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin den Entwurf der 1.
Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Neulewin
befürwortet und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden wurde durchgeführt.
Der Inhalt der
eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle
aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den
jeweiligen Empfehlungen in den Abwägunstabellen behandelt werden.
Vom Ergebnis der
Abwägung sind diejenigen die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe
der Gründe zu unterrichten.
Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen:
Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer
Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige
Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist
nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies
vor.
Nach Bundesrecht ist zwischen dem
Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des
Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt.
V. 25.11.1999). Die Gemeinde hat es in der "Hand" welchen
Abwägungsmodus sie wählt.
Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden,
dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten
Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages
diskutiert werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Tabellarische Übersicht der Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange
1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neulewin OT Neulewin