Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Neulewin beschließt den Abschluss einer Vereinbarung über
eine Grundstücksmitbenutzung für eine Transformatoren-/Schaltstation zulasten
des kommunalen Flurstücks 1, Flur 101, Gemarkung Kerstenbruch einschließlich
grundbuchlicher Sicherung.
Einreicher: Anette Baranski
Produkt: Allgem. Grundvermögen
Sachverhalt und Begründung:
Die E.DIS
Netz GmbH beabsichtigt den Ersatz einer Betonmaststation durch eine
Trafokompaktstation im OT Kerstenbruch, Gemarkung Kerstenbruch, Flur 101,
Flurstück 1.
Hierzu ist
der Abschluss einer Vereinbarung einschließlich grundbuchlicher Sicherung
erforderlich.
Die Gemeinde
erhält eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe von 250,00 Euro.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Vereinbarung einschl. Dienstbarkeit
Lageplan