Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplansverfahrens und Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin im Parallelverfahren
Vorlage
S-BOA/839/21-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1.            Dem Antrag der securenergy solutions AG, Goerzallee 299, 14167 Berlin, auf    Einleitung eines vorhabenbezogenenen Bebauungsplanverfahrens gemäß §        12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird zugestimmt.

 

2.            Für den Ortsteil Altbarnim, Gemeinde Neutrebbin, soll der          vorhabenbezogene        Bebauungsplan “Solarpark Altbarnim”, gemäß § 12         Absatz 1 BauGB aufgestellt         werden.

               

                Das Plangebiet umfasst die in der Gemarkung Altbarnim, Flur 2 befindlichen      Flurstücke 202, 203 und 2011 mit einem Planungsraum von ca. 8,9 ha.

 

3.            Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche        frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Art und Weise          durchzuführen.

 

4.            Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen     Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit

                § 3 Absatz 1 BauGB in geeigneter Art und Weise durchzuführen.

 

5.            Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neutrebbin soll im Parallel-      verfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB geändert werden.

 

6.            Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur Änderung des                Flächennutzungsplans sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

Produkt:   Entwicklungskonzepte

Verfasser: Roland Bittner

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Datum vom 06.05.2021 stellte die Firma securenergy solutions AG, vertreten durch den Vorstand Karsten Becker und Holger Stabernack, Goerzallee 299, 14167 Berlin, den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Solarpark Altbarnim” im Ortsteil Altbarnim, Gemeinde Neutrebbin.

Den Antrag selbst mit Kostenübernahmeerklärung, die Ausgrenzung, den “Projektsteckbrief” und einen Auszug aus dem Landeskataster erhalten Sie als Anlage.

 

Im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neutrebbin geändert werden. damit das Bebauungsplangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung “Photovoltaik” dargestellt wird.

 

Mit der heutigen Beschlussfassung ist beabsichtigt, die grundsätzliche Zustimmung bzw. Ablehnung des beigefügten Antrages zu erfahren.

Bei einer positiven Entscheidung werden die weiteren Verfahrensschritte geklärt

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Antrag

Ausgrenzung

Projektsteckbrief

Auszug Landeskataster