Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt,
folgende Baumaßnahmen durchführen zu lassen:
- Gemeindehaus Reichenow (Kostenträger
573.01.22):
Herrichtung eines barrierefreien Zuganges zum
Gebäude sowie die komplette Sanierung der Sanitäranlagen, geschätzte Baukosten:
35.000,00 €
- Gemeindehaus Möglin (Kostenträger 573.01.04):
Herrichtung eines barrierefreien Zuganges zum
Gebäude sowie die Abtrennung des Gemeinderaumes von der
A.-D.-Thaer-Ausstellung, geschätzte Baukosten 5.000,00 €
Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, einen Antrag
auf LEADER-Fördermittel zu stellen. Angestrebt wird eine Förderung von 75 % der
Gesamtherstellungskosten in Höhe von 30.000,00 €.
Der Eigenanteil in Höhe von 10.000,00 € wird aus
ungeplanten Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer (Kostenträger 611.00.00,
Sachkonto 401300) gedeckt.
Die Gemeinde Reichenow-Möglin sichert zu, die
Folgekosten der geförderten Anlagen (Wartung, Instandhaltung) zu tragen.
Produkt: Dorfgemeinschaftshäuser
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeinde
Reichenow-Möglin beabsichtigt, in den Dorfgeinschaftshäusern in den OT
Reichenow und Möglin bauliche Maßnahmen durchführen zu lassen und dafür
Fördermittel zu beantragen.
OT Reichenow:
Die Treppenanlage
am Hintereingang des Dorfgemeinschaftshauses ist behindertengerecht anzupassen.
Vom Eingangsbereich (Flur) aus ist ein Wanddurchbruch zum jetzigen Sanitärtrakt
erforderlich um einen behindertengerechten Zugang zu den Toiletten zu sichern.
Die gesamte Sanitäranlage (Stand Kindergarteneinrichtung) ist zu sanieren. Der
Einbau einer Behindertentoilette, eines Damen WC und eines Herren WC ist
vorgesehen. Die Wasser- und Abwasseranschlüsse sind vorhanden, müssten jedoch
saniert werden.
OT Möglin:
Der Seiteneingang
zum Gemeinderaum ist behindertengerecht anzupassen durch das Einziehen einer
Trockenbauwand mit Tür zwischen dem Gemeinderaum und der Thaer- Ausstellung.
Ziel ist eine uneingeschränkte Nutzung des Zugangs während der Nutzung des
Gemeinderaumes.
Die Kosten werden
auf 40.000,00 € geschätzt. Es sollen LEADER-Mittel eingeworben werden. Der
Fördersatz beträgt 75 %. Damit würde die Zuwendung 30.000,00 € betragen und die
Eigenmittel 10.000,00 €. Die Vorhaben sind nicht im Haushalt geplant. Die
außerplanmäßige Deckung erfolgt aus ungeplanten Mehreinnahmen bei den
Gewerbesteuern.
Die Votierung des
Vorhabens durch die LAG „Märkische Seen“ ist für den 21.01.2022 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |