Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Solarpark Sternebeck" in der Gemeinde Prötzel, Ortsteil Sternebeck
Vorlage
S-BOA/965/22-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:

Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage wird die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Sternebeck“ der Gemeinde Prötzel, gemäß § 2 BauGB, beschlossen.

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 9 ha und betrifft die Gemarkung Sternebeck, Flur 1, Flurstücke 27, 28, 29, 30, 31 und 32.

 

Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Firma TRIANEL möchte im gekennzeichneten Bereich auf ca. 9 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Nennleistung von ca. 11 MWp errichten.

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021) regelt die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie.

In §37 (1) Abschnitt 2 c EEG wird die Flächenkulisse entlang von Autobahnen oder Schienenwegen als vergütungsfähig definiert, sofern die Freiflächenanlage in einer Entfernung bis zu 200 Meter, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn liegt.

Welche Photovoltaik-Freiflächen­an­lagen konkret gefördert werden, bestimmt sich nach dem Ausgang eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, das die Bundesnetzagentur durchführt. Die Trianel möchte sich mit der geplanten Photovoltaik-Frei­flächen­anlage dort um einen Zuschlag bewerben. Voraussetzung für die Teilnahme ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung für einen Bebauungsplan zum Zwecke der Errichtung einer Freiflächenanlage und die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Bundesnetzagentur.

Nicht förderfähige Bereiche können aufgrund gesunkener Gestehungspreise durch Veräußerung des erzeugten Stroms am Strommarkt mitgenutzt werden.

Weiterhin dient die Durchführung des Bauleitplanverfahrens der Schaffung des Baurechts. Sämtliche Kosten dafür übernimmt die Antragstellerin. Die Kostenübernahme wird im noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Antrag der Trianel Energieprojekte GmbH & Co.KG vom 27.01.2022

                     Übersichtskarte zum Bebauungsplan “Solarpark Sternebeck”