Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel
beschließt:
Für die Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage wird die Aufstellung des Bebauungsplans
„Solarpark Sternebeck“ der Gemeinde Prötzel, gemäß § 2 BauGB, beschlossen.
Zur Einleitung des
Bauleitplanverfahrens wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, sowie die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 9 ha und betrifft die Gemarkung Sternebeck, Flur 1, Flurstücke 27, 28, 29, 30, 31 und 32.
Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Die Firma TRIANEL möchte im
gekennzeichneten Bereich auf ca. 9 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit
einer Nennleistung von ca. 11 MWp errichten.
Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021) regelt die Vergütung von Strom aus
solarer Strahlungsenergie.
In §37 (1) Abschnitt 2 c EEG wird die Flächenkulisse entlang von Autobahnen oder Schienenwegen als vergütungsfähig definiert, sofern die Freiflächenanlage in einer Entfernung bis zu 200 Meter, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn liegt.
Welche Photovoltaik-Freiflächenanlagen konkret gefördert werden, bestimmt sich nach dem Ausgang eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, das die Bundesnetzagentur durchführt. Die Trianel möchte sich mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage dort um einen Zuschlag bewerben. Voraussetzung für die Teilnahme ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung für einen Bebauungsplan zum Zwecke der Errichtung einer Freiflächenanlage und die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Bundesnetzagentur.
Nicht förderfähige Bereiche können
aufgrund gesunkener Gestehungspreise durch Veräußerung des erzeugten Stroms am
Strommarkt mitgenutzt werden.
Weiterhin dient die Durchführung des Bauleitplanverfahrens der Schaffung des Baurechts. Sämtliche Kosten dafür übernimmt die Antragstellerin. Die Kostenübernahme wird im noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Antrag der Trianel Energieprojekte GmbH &
Co.KG vom 27.01.2022
Übersichtskarte zum Bebauungsplan “Solarpark Sternebeck”