Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt:
1.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden
geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen
Abwägungstabellen (Anlage) beschlossen.
2. Die
Öffentlichkeit sowie die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die im Rahmen der
Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben,
sind über das Ergebnis der Abwägung zu
informieren.
3. Die
Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neuküstrinchen, bewohnter Gemeindeteil Neuranft wird in der
vorliegenden Fassung, mit Stand: März
2022, als Satzung beschlossen.
Die Begründung und die
Planzeichnung werden gebilligt.
4. Die Außenbereichssatzung für die Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neuküstrinchen, bewohnter Gemeindeteil Neuranft, ist auszufertigen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Roland
Bittner
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss vom
08.11.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue den 2. Entwurf der
Außenbereichssatzung (ABS) für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft befürwortet
und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden wurden
durchgeführt.
Der Inhalt der
eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle
aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den
jeweiligen Empfehlungen behandelt werden. Vom Ergebnis der Abwägung sind
diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu
unterrichten.
Grundstückseigentümer
die von Empfehlungen der Stellungnahmen betroffen waren wurden informiert und
hatten Gelegenheit sich zu den beabsichtigten Änderungen zu äußern.
Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen:
Der vorgesehene
Abwägungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen
eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne
Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche
Regelungen schreiben dies vor.
Nach Bundesrecht
ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das
zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde
erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999). Die Gemeinde entscheidet welchen
Abwägungsmodus sie wählt.
Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen:
Begründung
Außenbereichssatzung
Planzeichnung zur
Außenbereichssatzung
Abwägungstabelle TöB