Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft der Gemeinde Oderaue
Vorlage
S-BOA/053/22-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt:

 

     1.    Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger              öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit

            gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend                                 den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage)   beschlossen.

     2.      Die Öffentlichkeit sowie die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und           Privatpersonen, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben              haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

     3.      Die Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neuküstrinchen,     bewohnter Gemeindeteil Neuranft wird in der vorliegenden Fassung, mit Stand: März 2022, als Satzung beschlossen.

                Die Begründung und die Planzeichnung werden gebilligt.

 

     4.      Die Außenbereichssatzung für die Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neuküstrinchen,              bewohnter Gemeindeteil Neuranft, ist auszufertigen.

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Roland Bittner

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss vom 08.11.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue den 2. Entwurf der Außenbereichssatzung (ABS) für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft befürwortet und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden wurden durchgeführt.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen behandelt werden. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

Grundstückseigentümer die von Empfehlungen der Stellungnahmen betroffen waren wurden informiert und hatten Gelegenheit sich zu den beabsichtigten Änderungen zu äußern.

 

Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen:

Der vorgesehene Abwägungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor.

Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999). Die Gemeinde entscheidet welchen Abwägungsmodus sie wählt.

Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen:

 

Begründung Außenbereichssatzung

Planzeichnung zur Außenbereichssatzung

Abwägungstabelle TöB