Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt, dass im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan der Gemeinde Bliesdorf der Geltungsbereich in der Gemarkung
Kunersdorf (entsprechend der Größe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Solarpark Katharinenhof“) gemäß § 8 Abs. 2 und 3 BauGB geändert wird.
Mit der
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bliesdorf sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung einer Fläche für die
Landwirtschaft in ein Sondergebiet PVA geschaffen werden.
Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind durchzuführen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Die KSD 29 UG (haftungsbeschränkt) plant in der Gemeinde Bliesdorf nordwestlich der Ortslage Katharinenhof eine Freiflächenphotovoltaikanlage. Die Gemeinde Bliesdorf beabsichtigt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die baurechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu schaffen. Zu deren Errichtung soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Katharinenhof“ mit einem Geltungsbereich von 56,5 Hektar aufgestellt werden. Davon werden nur etwa 48,5 Hektar als Modulbelegungsfläche genutzt (siehe Anlage 1). Das Gebiet umfasst die Flurstücke 2, 3, 5 (teilw.), 9, 10 (teilw.), 25, 26 (teilw.), 29 (teilw.), 31 (teilw.), 33 (teilw.) und 619 (teilw.) auf der Flur 3 in der Gemarkung Kunersdorf. Aufgrund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Katharinenhof“ ist die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes nötig. Zielsetzung ist es das Gebiet als Sondergebiet PVA auszuweisen.
Anlage 1: Lageplan
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Lageplan zur 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bliesdorf