Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Prötzel beschließt, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan
“Sportplatz Prötzel” geändert werden soll.
Der Beschluss zur
Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen (BauGB § 2Abs. 1).
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Im Jahr 1995 und
1996 musste für den geplanten - heutigen Sportplatz - ein Vorhaben- und
Erschließungsplan (VE-Planes) aufgestellt werden.
Mit dieser Planung
wurde eine ehemalige Ackerfläche in ein Sondergebiet “Sportplatz” umgewidmet.
Innerhalb des
Geltungsbereiches erfolgten die Festsetzungen zum Großspielfeld,
Kleinspielfeld, der Laufbahn, des Bolzplatzes, sowie zu den
Ausgleichsmaßnahmen.
Von Seiten der
Gemeinde sind innerhalb des Geltungsbereiches Baumaßnahmen geplant, die den
Festsetzungen des VE-Planes entgegenstehen. Aus diesem Grund ist die Änderung
des VE-Planes notwendig.
Voraussichtlich
geplant sind: eine Skaterbahn, ein Mehrzweckgebäude (incl. Turnhalle),
ein Spielplatz ……
Die genauen Abstimmungen zu Standorten, Größe, Art der Baumaßnahme erfolgen
innerhalb des Verfahrens.
Finanzielle Mittel
sind im Haushalt der Gemeinde für diese Bauleitplanung nicht vorhanden, könnten
aber durch die geplanten Mittel für die Machbarkeitsstudie abgesichert werden.
Nach der
Befürwortung zur Änderung des VE-Planes werden durch das Amt Angebote zur
Änderung der Planung eingeholt und es muss dann die Beschlussfassung zur
finanziellen Absicherung der Planungsleistung erfolgen (Umwidmung der geplanten
Mittel der Machbarkeitsstudie für die Änderung des VE-Planes).
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: