Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulewin, Gemeindeteile Karlsbiese, Kerstenbruch und Karlshof
Vorlage
S-BOA/201/23-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschliesst:

 

1.            Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB bzw, der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den    jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage) beschlossen.

 

2.            Die Öffentlichkeit sowie die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und           Privatpersonen, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben              haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

3.            Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde           Neulewin, Ortsteil Neulewin, Gemeindeteile Karlsbiese, Kerstenbruch und     Karlshof wird in der vorliegenden Fassung, mit Stand März 2023, als Satzung                beschlossen. Die Begründung und die Planzeichnung werden gebilligt.

 

4.            Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde     Neulewin, Ortsteil Neulewin, Gemeindeteile Karlsbiese, Kerstenbruch und     Karlshof, ist auszufertigen.

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Roland Bittner

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss-Nr. GV Nlw/20220406/Ö14 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die bewohnten Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese befürwortet und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden wurden durchgeführt.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen behandelt werden. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

Die ursprünglich vorgesehenen Ergänzungsflächen E1 im bewohnten Gemeindeteil Karlshof und die Ergänzungsflächen E2 im bewohnten Gemeindeteil Karlsbiese entfallen. Die Eigentümer der betreffenden Flurstücke wurden angeschrieben und entsprechend informiert. Es gab keinen Einwand.

 

Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen:

 

Der vorgesehene Abwägungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch baurechtliche Regelungen schreiben dies vor.

Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urteil V. 25.11.1999). Die Gemeinde entscheidet welchen Abwägungsmodus sie wählt.

Die Unterlagen sind so aufgearbeitet, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann.

Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen:

Begründung 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

Planzeichnungen zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

Abwägungstabelle TöB