Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschliesst:
1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB bzw, der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage) beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
3. Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulewin, Gemeindeteile Karlsbiese, Kerstenbruch und Karlshof wird in der vorliegenden Fassung, mit Stand März 2023, als Satzung beschlossen. Die Begründung und die Planzeichnung werden gebilligt.
4. Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulewin, Gemeindeteile Karlsbiese, Kerstenbruch und Karlshof, ist auszufertigen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Roland Bittner
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss-Nr.
GV Nlw/20220406/Ö14 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin den
Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die bewohnten
Gemeindeteile Kerstenbruch, Karlshof und Karlsbiese befürwortet und die
öffentliche Auslegung beschlossen.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden wurden
durchgeführt.
Der Inhalt der
eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle
aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den
jeweiligen Empfehlungen behandelt werden. Vom Ergebnis der Abwägung sind
diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu
unterrichten.
Die ursprünglich
vorgesehenen Ergänzungsflächen E1 im bewohnten Gemeindeteil Karlshof und die
Ergänzungsflächen E2 im bewohnten Gemeindeteil Karlsbiese entfallen. Die
Eigentümer der betreffenden Flurstücke wurden angeschrieben und entsprechend
informiert. Es gab keinen Einwand.
Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen:
Der vorgesehene
Abwägungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen
eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne
Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch baurechtliche Regelungen
schreiben dies vor.
Nach Bundesrecht
ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das
Zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde
erforderlich (BVerwG, Urteil V. 25.11.1999). Die Gemeinde entscheidet welchen
Abwägungsmodus sie wählt.
Die Unterlagen
sind so aufgearbeitet, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann.
Vor der
Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des
jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen:
Begründung 1.
Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Planzeichnungen
zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Abwägungstabelle TöB