Beschlussempfehlung:
1.
Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt,
dass die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des Ortsteils Zäckericker Loose
geändert werden soll.
- Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung ist
ortsüblich bekannt zu machen
(§ 2 Abs.1 BauGB).
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Reik Scharmach
Sachverhalt und Begründung:
Herr Wolff, wohnhaft in
Zäckericker Loose 29, 16259 Oderaue OT Zäckericker Loose, beantragt die
Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue OT
Zäckericker Loose vom Oktober 2018.
Dabei bezieht er sich auf die in seinem Eigentum befindlichen Flurstücke 661
und 959 der Flur 1, Gemarkung Zäckericker Loose. Hierbei befindet sich das
Flurstück 661 teilweise sowie das Flurstück 959 komplett im Außenbereich.
Mit der Satzungsänderung würde es sich um eine Erweiterung/Ergänzung des Geltungsbereiches, nach § 34 Abs.4 Nr.1 und 3 BauGB handeln. Mit dieser geplanten Erweiterung werden die vorhandenen Gebäude in den Innenbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgenommen.
Die Kosten der Satzungsänderung werden vom Antragsteller getragen.
Mit der folgenden Beschlussempfehlung wird grundsätzlich nur entschieden, ob eine Satzungsänderung erfolgt oder nicht.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Entwurf
zur geplanten Änderung