Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Oderaue, beschließt, dass der Beschluss Nr.
GVOder/20221212/Ö12 zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
“Biogasanlage Oderaue” teilweise aufgehoben wird.
Der
Satzungsbeschluss wird aufgehoben – aufgehoben werden nicht die durchgeführte
Abwägung und die Festlegung zur Mitteilung an die Träger öffentlicher Belange
zum Abwägungsergebnis.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Mit Datum vom
12.12.2022 beschloss die Gemeindevertretung die 1. Änderung des vorhabenzogenen
Bebauungsplans (vBP) “Biogasanlage Oderaue”. Der vBP wurde daraufhin zur Genehmigung
beim LK MOL eingereicht.
Von Seiten der
Genehmigungsbehörde wurde die Ergänzung zum vorliegenden Durchführungs- und
Erschließungsvertrages als nicht ausreichend anerkannt – somit ist der
Abschluss des gesamten Durchführungs- und Erschließungsvertrages notwendig, um
eine Genehmigung für die Änderung zu erhalten.
Der
Satzungsbeschluss ist somit teilweise aufzuheben (lt. Anlage – lfd. Nr. 3 und
4) – aufgehoben werden nicht die durchgeführte Abwägung und die Festlegung zur
Mitteilung an die Träger öffentlicher Belange zum Abwägungsergebnis (lt. Anlage
– lfd. Nr. 1 und 2).
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Satzungsbeschluss Nr. GVOder/20221212/Ö12 vom
12.12.2022