Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Oderaue beschließt die 1. Änderung des Durchführungs- und
Erschließungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 “Biogasanlage
Oderaue” der Gemeinde Oderaue.
Dem
Vertragsentwurf wird in der vorliegenden Fassung vom 25.05.2023 zugestimmt
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Mit Datum vom
12.12.2022 beschloss die Gemeindevertretung die 1. Änderung des vorhabenzogenen
Bebauungsplans (vBP) “Biogasanlage Oderaue”. Der vBP wurde daraufhin zur Genehmigung
beim LK MOL eingereicht.
Von Seiten der
Genehmigungsbehörde wurde die Ergänzung zum vorliegenden Durchführungs- und
Erschließungsvertrages als nicht ausreichend anerkannt – somit ist der
Abschluss des gesamten Durchführungs- und Erschließungsvertrages notwendig, um
eine Genehmigung für die notwendige Änderung zu erhalten.
Gegenüber des
bereits vorliegenden Vertrages wurde die Beräumung des Geländes der Alten
Gärtnerei komplett herausgenommen (§ 4 – Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen),
dafür erfolgt die Pflanzung in Mädewitz – alle anderen Punkte wurden nicht
geändert.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: 1.
Änderung des Durchführungs- und Erschließungsvertrages zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 02 “Biogasanlage Oderaue” der Gemeinde Oderaue.