Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung
Neulewin beschließt die als untrennbarer Bestandteil dieses Beschlusses
beigefügte und mit der Anlage 1 bezeichnete „Satzung über die Erhebung von
Beiträgen für abgeschlossene straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Neulewin“
vom 26.10.2005 und erhebt diese zur Satzung.
Sachverhalt und Begründung:
Die Erneuerung und
Verbesserung der Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsteil Neulewin, Abschnitt in
Richtung Kerstenbruch, ist abgeschlossen.
Für diese abgeschlossene
Baumaßnahme ist die Aufstellung einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen
für abgeschlossene straßenbauliche Maßnahmen notwendig.
Beiliegend erhalten Sie den
Entwurf zur vorab genannten Satzung und als Anlage die Berechnungsgrundlage zur
Ermittlung des Beitragssatzes nach § 9.
Mit der Beschlussfassung
und der nachfolgenden öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt hat die Satzung
Bestandskraft.
Eine Genehmigung für die
Satzung ist nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
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Anlagen:
Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
abgeschlossene straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Neulewin