Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Prötzel beschließt:
1. Für den in der
Anlage dargestellten Geltungsbereich (Flurstück 37, Flur 1, Gemarkung
Sternebeck) wird der Bebauungsplan "Feuerwehr Sternebeck"
aufgestellt.
2. Die gemäß § 3 Abs.
1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
3. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
In der Gemeinde Prötzel ist der Bau eines
neuen Feuerwehrgerätehauses geplant. Der beabsichtigte Standort in der
Gemarkung Sternebeck, Flur 1, Flurstück 37 befindet sich im Außenbereich.
Voraussetzung für die Errichtung dieses
Gebäudes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, so dass Baurecht geschaffen
wird.
Die Finanzierung der Bauleitplanung
erfolgt durch das Amt Barnim-Oderbruch.
Mit der Befürwortung des
Aufstellungsbeschlusses kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§
3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1
BauGB) eingeleitet werden.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Übersichtskarte zum Bebauungsplan “Feuerwehr
Sternebeck”