Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan "Biogasanlage Altreetz" der Gemeinde Oderaue
Vorlage
S-BOA/345/23-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt:

 

Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Oderaue und der Renergon Altreetz GmbH wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2023 zugestimmt.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss vom 17.04.2023 hat die Gemeindevertretung Oderaue die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Biogasanlage Altreetz“ beschlossen.

Für den Bebauungsplan ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich, mit dem sich der Investor zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten, sowie zur Umsetzung der Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen verpflichtet (§ 11 BauGB).

Dies regelt der anliegende Vertrag.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Städtebauliche Vertrag, Stand Oktober 2023