Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt:
Dem Abschluss
des Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Oderaue
und der Renergon Altreetz GmbH wird in der vorliegenden Fassung vom
Oktober 2023 zugestimmt.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss vom 17.04.2023 hat
die Gemeindevertretung Oderaue die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für
den Bebauungsplan „Biogasanlage Altreetz“ beschlossen.
Für den Bebauungsplan ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich, mit dem sich der Investor zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten, sowie zur Umsetzung der Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen verpflichtet (§ 11 BauGB).
Dies regelt der anliegende Vertrag.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Städtebauliche
Vertrag, Stand Oktober 2023