Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, OT Zäckericker Loose (Abwägungs- und Satzungsbeschluss)
Vorlage
S-BOA/398/24-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen.

 

  1. Die Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Abwägungsergebnis zu informieren.

 

  1. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, OT Zäckericker Loose wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Januar 2024 als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich der Planzeichnung werden gebilligt.

 

  1. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, OT Zäckericker Loose ist auszufertigen.

 

 

 

Produkt: Entwicklungskonzepte

Einreicher: Reik Scharmach

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Gemeindevertretung hat auf Ihrer Sitzung am 14.08.2023 den Entwurf der o.g. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung befürwortet und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Entwurf lag in der Zeit vom 14.09.2023 bis zum 16.10.2023 öffentlich aus. Während der öffentlichen Auslegung sind von Bürgern keine Hinweise und Bedenken zum Satzungsentwurf eingegangen. Die Bedenken und Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden in der beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft und sind entsprechend den jeweiligen Empfehlungen durch die Gemeindevertretung zu behandeln. Auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf wird von Seiten des Amtes keine erneute Auslegung und Trägerbeteiligung empfohlen.

Nach der Beschlussfassung erfolgen die Ausfertigung des Satzungsdokumentes und die Bekanntmachung zur Satzung im Amtsblatt.

 

Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen

 

Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor.

Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

- Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

- Planzeichnung und Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der

Gemeinde Oderaue, OT Zäckericker Loose, Stand Januar 2024