Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt, die Zustimmung zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 321, Flur 18, Gemarkung Prötzel durch das Land Brandenburg, Landesbetrieb Straßenwesen, zu erteilen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der Gehweg sowie die Teilfläche vor dem Grundstück 31 nicht verkauft wird.
Einreicher: Anette Baranski
Produkt: Allgem. Grundvermögen
Sachverhalt und Begründung:
Beim Landesbetrieb Straßenwesen liegt ein Kaufantrag für eine Teilfläche des Flurstücks 321, Flur 18, Gemarkung Prötzel (Eigentümer Land) vor. Die Teilfläche ist mit dem Anbau des Eigentümers Strausberger Straße 30 überbaut. Da die Gemeinde Baulastträger des Gehweges ist, und die zum Verkauf stehende Fläche sich hinter dem Gehweg befindet, wurde die Zustimmung zum Verkauf beantragt. Die Leitungen verlaufen im Gehweg. Der Gehweg soll auch im Eigentum der Gemeinde verbleiben. Die Verkaufsfläche sollte auch so vermessen werden, dass diese nicht bis vor dem Grundstück Haus-Nr. 31 verläuft. Grundsätzlich sollte die Gemeindevertretung jedoch die Zustimmung erteilen, um so diesen Missstand zu beseitigen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Schreiben LS
Kartenauszug
Leitungsplan