Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt:
Dem Abschluss
des Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Prötzel
und der VISIOLAR GmbH wird in der vorliegenden Fassung vom August 2023
zugestimmt.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss vom 15.11.2021 hat
die Gemeindevertretung die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den
Bebauungsplan „Solarpark Harnekop“ beschlossen.
Für den Bebauungsplan ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich, mit dem sich der Investor und Grundstückseigentümer zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten sowie zur Umsetzung der Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen verpflichten (§ 11 BauGB).
Dies regelt der anliegende Vertrag.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Städtebaulicher Vertrag; August 2023