Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zum Bebauungsplan "Solarpark Harnekop" der Gemeinde Prötzel
Vorlage
S-BOA/296/23-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt:

 

Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Prötzel und der VISIOLAR GmbH wird in der vorliegenden Fassung vom August 2023 zugestimmt.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss vom 15.11.2021 hat die Gemeindevertretung die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Solarpark Harnekop“ beschlossen.

Für den Bebauungsplan ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich, mit dem sich der Investor und Grundstückseigentümer zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten sowie zur Umsetzung der Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen verpflichten (§ 11 BauGB).

Dies regelt der anliegende Vertrag.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Städtebaulicher Vertrag; August 2023